Sie sind erfolgreich?
Sie generieren Jahr für Jahr hohe Gewinne?
Sie zahlen (zu) viele Steuern?


Dann entwickeln Sie sich zu Ihrer eigenen Unternehmensgruppe.



Teilen Sie Ihre Geschäftsbereiche in folgende Teil - Unternehmen auf:



  • Kernkompetenz – Ihr Unternehmen bleibt bestehen
  • Verwaltung und Dienstleistung übernimmt Ihr n.e.V.
  • Vermögenswerte übertragen in eine Stiftung (Immobilien, Maschinen, Patente etc.)

Vorteile



  • Verteilung der Kosten und Gewinne
  • Reduzierung der Abgabenlast
  • Umwandlung von Betriebskosten in (Privat)-Vermögen
  • Schutz Ihres Vermögens



Vorgehensweise



  • Kostenfreies Erstgespräch und Analyse Ihrer Situation
  • Erarbeiten eines Konzeptes
  • Schrittweises Umsetzen in Ihrem Unternehmen


Dabei werden Sie durch unser komplettes Team sowie Ihrem persönlichen Ansprechpartner rundherum betreut.

Zukünftig gilt es die Versorgung Ihrer Mitarbeiter zu verbessern und dadurch zusätzliche Gewinne für Ihr Unternehmen zu realisieren.



Wie soll das gehen?



Investieren Sie die Versorgungsbeiträge in eine eigene Unterstützungskasse, deren Investment Sie maßgeblich mitbestimmen können. Das garantiert für Sie Sicherheit, eine solide Wertentwicklung und dauerhafte Gewinne.



Und der Aufwand?



Das regeln alles wir. Betriebsversammlungen und Einzelgespräche mit Ihren Mitarbeitern erledigen alles wir. Sämtliche Dokumente bis hin zu den Buchungsansätzen für Ihren Steuerberater erstellen ebenfalls wir und verwalten diese. Für Sie jederzeit online verfügbar.



Und die Kosten?



Über z. B. 5 Jahre hinweg wird ein fest vereinbarter Vergütungssatz aus der Beitragszahlung abgezogen, um die Kosten der Einrichtung zu finanzieren. Besonderheit: Bei einer eigenen Unterstützungskasse können Sie diese auf Wunsch gesondert bezahlen.



Dies hat 2 Vorteile:

  • zusätzliche Betriebsausgaben für Kosten, die so oder so entstehen und
  • 100% Investition der Versorgungsbeiträge in Sachwerte von Anfang an.

Wie kann ich meine Abgabenlast optimieren?


kleine Dinge mit großer Wirkung

Versicherungen – auch Ihr „Lieblingsthema“?

Die meisten Menschen sind froh, wenn sie ihre passende Versicherung gefunden haben und der Berater einen dann weitestgehend in Ruhe lässt. Schließlich zahlt man dann die Beiträge und erwartet einen entsprechenden Schutz.

Doch was ist, wenn sich Gesetze, Bedingungen in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Familie ändern? Immerhin geht es doch um die Absicherung Ihres Lebenswerkes!

In solchen Fällen kann es schnell geschehen, dass der Versicherungsschutz stark reduziert wird. Das kann bedeuten, dass unter Umständen der Schaden nicht voll reguliert wird und Sie trotzdem zur Kasse gebeten werden.



Beispiel aus der Praxis:

Welcher Unternehmer kennt wirklich ALLE Sicherheitsvorschriften, die er und seine Angestellten beachten müssen? Heutzutage kann sich durch EU-Verordnungen oder andere Beschlüsse schnell etwas ändern. Was ist, wenn nun gerade zu so einem Zeitpunkt ein erheblicher Schaden eintritt?



Genau hier setzen wir an!

Unsere Deckungskonzepte erhalten Ihnen diesen Freiraum, damit Sie in solch einer kritischen Phase genauso gut versichert sind, wie Sie es auch erwarten. Und das zu fairen Konditionen.



Was tun wir für Sie?

Anhand Ihrer Angaben bzw. vor Ort ermitteln wir erst einmal alle versicherungsrelevanten Faktoren und errechnen den für Sie unbedingt notwendigen Versicherungsschutz. Darüber hinaus besprechen wir verschiedene Premiumleistungen, zwischen denen Sie wählen können, um letztendlich das für Sie passende Konzept zu gestalten.
Um Ihnen den Rücken frei zu halten. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ob Nachlassregelung, Begünstigungen, Geldanlage oder Wohltätigkeit: Stiftungen kann jeder gründen: Ob als Privatier oder aktiver Unternehmer – wichtig ist nur, dass Sie Vermögenswerte besitzen, die Sie an eine Stiftung übertragen wollen.



Die Vorteile liegen klar auf der Hand:


  • steuerliche Vergünstigungen für Stifter und Leistungsempfänger
  • Schutz Ihrer Vermögenswerte.

Dabei wird unterschieden zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Stiftungen, die wiederum eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen oder treuhänderisch verwaltet werden sollen. Nicht zu unterschätzen ist hier das Thema der Gemeinnützigkeit.

Wie Sie sehen, gibt es bereits bei der Auswahl der Stiftungsform erhebliche Unterschiede. Um die Stiftung zu gründen erstellen Sie eine Stiftungssatzung und legen die Gremien fest, die die Stiftung verwalten. Hier haben Sie als Stifter freie Hand.

Anders ist es jedoch nach erfolgter Gründung. Ab da gilt es bestimmte Spielregeln zu beachten. Wenn eine Stiftung einmal gegründet wurde, kann man die Uhr nicht ohne weiteres wieder „zurückdrehen&lquo;. Dies gilt insbesondere für das übertragene Vermögen.



Soweit die allgemeine Meinung.

Bei rechtsfähigen Stiftungen ist das tatsächlich so. Ein Eintrag in Stiftungsregister macht Ihre Stiftung öffentlich. Und die Stiftungsaufsicht hat ab sofort ein Wörtchen mitzureden.



Deshalb unser Rat: Gründen Sie eine nicht rechtsfähige Stiftung.

Keine Eintragung in ein öffentliches Register und eine wesentlich einfachere Handhabung sprechen klare Worte. Zumal die steuerlichen Vorteile und der Schutz Ihres Vermögens weiterhin bestehen bleiben. Sind Sie erst einmal in Ihre Stiftung eingearbeitet, können sie diese im Nachhinein in eine rechtsfähige Stiftung umwandeln.



Trotzdem empfehlen wir:

Lassen Sie sich von erfahrenen Spezialisten dazu beraten. Vor allem die Planung sollte ganz auf Ihre individuellen Verhältnisse und Vorstellungen ausgerichtet sein. Dann ist der Grundstein gelegt, dass Ihre Stiftung Ihre Ziele umsetzen kann. Und das mit allen Vorteilen, die eine Stiftung mit sich bringt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern Leistungen zukommen zu lassen. Allgemein bekannt ist der Barlohn, der als monatliches Gehalt ausgezahlt wird. Allerdings sind hier Lohnsteuer und Sozialabgaben zu entrichten – einer der größten Kostenfaktoren im Unternehmen.



Hier helfen Sachlöhne bares Geld einzusparen – ohne den Mitarbeiter einzuschränken.

Es ändert sich lediglich die Form bzw. die Art und Weise, mit der dieses Bezüge „ausgezahlt“werden. Sachlöhne sind klar im Einkommenssteuergesetz definiert und müssen damit bestimmte Anforderungen erfüllen. Passt alles, sparen Sie als Unternehmen sehr viel Geld ein.



Beispiel – monatlicher Tankgutschein 50,- Euro

Sie geben an Ihre Mitarbeiter jeden Monat ein Tankgutschein in Höhe von 50,- Euro aus. Dies sind für Ihren Mitarbeiter 50,- Euro netto.
Sie als Unternehmer müssen diese 50,- Euro netto NICHT versteuern, sodass Sie ca. 55,- Euro Lohnnebenkosten einsparen: Pro Mitarbeiter – jeden Monat.
Bei 10 Mitarbeitern sind das immerhin 6.600,- Euro pro Jahr!
Und so gibt es noch weitere MÖglichkeiten: Menügutscheine, Fahrkosten zu Arbeit, private Internetnutzung und einiges mehr.

Ihre Vorsorge

Als Unternehmer können Sie in der Regel Ihre Altersvorsorge frei gestalten. Allerdings müssen Sie in so einem Fall Ihre Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen bezahlen.

Das führt oft dazu, dass die monatlichen Aufwendungen eher gering sind und das zu erwartende Rentenkapital eher bescheiden ausfällt.

Was wäre, wenn Sie ab sofort Ihre Altersvorsorge über Betriebskosten finanzieren könnten?

Zuallererst würde es den zu versteuernden Gewinn reduzieren und damit Ihre monatlichen Sparbeiträge erhöhen, was wiederum zu einer deutlichen Erhöhung der Rentenleistung führt.

Oft ist der Weg über die Bücher der einzige Weg, um später einmal eine passable Rente zu genießen.



Praxis

Ein verheirateter Unternehmer erwirtschaftete 2020 einen Gewinn in Höhe von 40.000,- Euro. Um auch im Alter vernünftig leben zu können, entschließt er sich, pro Jahr 4.800,- Euro in seine Altersvorsorge zu investieren. Um flexibel zu bleiben, zahlt er diese Beiträge aus seinem versteuerten Einkommen.

Somit bleiben ihm nach Abzug aller Kosten (KV, Steuern, AV) 24.000,- Euro zum Leben.


Nach der Umstellung kann er 9.600,- Euro in seine Altersvorsorge investieren und hat zusätzlich fast 1.500,- Euro mehr netto im Jahr.